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   BGH, 16.06.2020 - 6 StR 108/20   

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https://dejure.org/2020,19535
BGH, 16.06.2020 - 6 StR 108/20 (https://dejure.org/2020,19535)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2020 - 6 StR 108/20 (https://dejure.org/2020,19535)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 6 StR 108/20 (https://dejure.org/2020,19535)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 67b Abs. 1 StGB, § 67b Abs. 2 StGB, § 56c Abs. 3 StGB, § 62 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich Gewährung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Erörterung der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67b Abs. 1
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich Gewährung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Erörterung der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 275
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 6 StR 108/20
    Angesichts des für den Beschuldigten bestehenden Risikos eines Aussetzungswiderrufs liegt es nicht fern, dass bereits diese Maßnahmen geeignet sind, den geständigen und beginnend krankheitseinsichtigen Beschuldigten ausreichend für die regelmäßige Einnahme der Medikamente und für die störungsfreie - möglicherweise auch nur überbrückende - stationäre Therapie zu motivieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, NStZ 1988, 309, 310; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10, NStZ-RR 2011, 75, 76 f.; vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171, jeweils mwN).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 492/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 6 StR 108/20
    Angesichts des für den Beschuldigten bestehenden Risikos eines Aussetzungswiderrufs liegt es nicht fern, dass bereits diese Maßnahmen geeignet sind, den geständigen und beginnend krankheitseinsichtigen Beschuldigten ausreichend für die regelmäßige Einnahme der Medikamente und für die störungsfreie - möglicherweise auch nur überbrückende - stationäre Therapie zu motivieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, NStZ 1988, 309, 310; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10, NStZ-RR 2011, 75, 76 f.; vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171, jeweils mwN).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 6 StR 108/20
    Angesichts des für den Beschuldigten bestehenden Risikos eines Aussetzungswiderrufs liegt es nicht fern, dass bereits diese Maßnahmen geeignet sind, den geständigen und beginnend krankheitseinsichtigen Beschuldigten ausreichend für die regelmäßige Einnahme der Medikamente und für die störungsfreie - möglicherweise auch nur überbrückende - stationäre Therapie zu motivieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, NStZ 1988, 309, 310; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10, NStZ-RR 2011, 75, 76 f.; vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171, jeweils mwN).
  • BGH, 23.09.2020 - 6 StR 280/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erörterung

    Das neue Tatgericht wird sich auch mit Blick auf § 67b Abs. 1 StGB näher damit auseinandersetzen müssen, welche Wirkungen die "im Maßregelvollzug' erfolgte Medikation hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 6 StR 108/20, NStZ-RR 2020, 275).
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 24/21

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

    Insbesondere ist auch zu prüfen, ob die im Fall einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 2 StGB kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht und damit verbundene Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Fall eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung nicht bereits eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich ein Betroffener der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließender Behandlungen unterzieht (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - 6 StR 108/20 Rn. 3 f.; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10 Rn. 12 und vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10 Rn. 6).
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